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Die Urlaubszeit steht bald an - Wie finden pflegende Angehörige einen Ferien-Ersatz?
Für viele Menschen ist gerade die Sommerzeit deren Reisezeit. Wer Angehörige zuhause pflegt, muss dabei nicht nur seine Reise buchen, sondern auch organisieren, wer in dieser Zeit die Pflege übernimmt.
Wenn man Urlaub von der Pflege nehmen will, können z.B. zwei Alternativen infrage kommen: die Verhinderungspflege oder die stationäre Kurzzeitpflege. Dabei sollte bei der Auswahl auch immer berücksichtigt werden, was die pflegebedürftige Person möchte!
Bei der Wahl der Verhinderungspflege können ambulante Pflegedienste, Ehrenamtler, Nachbarn oder andere Angehörige einspringen. Die Pflegeversicherung übernimmt dabei die Kosten ab Pflegegrad 2 pro Jahr für insgesamt bis zu sechs Wochen und einer Höhe von bis zu 1.612 Euro. Dieser Betrag gilt allerdings nur, wenn die Ersatz-Pflegenden nicht in einem Haushalt mit den Pflegebedürftigen leben oder nah mit diesen verwandt oder verschwägert sind. Übernehmen Enkel oder Geschwister die Verhinderungspflege, gibt es weniger Geld.
Auch für die stationäre Kurzzeitpflege werden ab Pflegegrad 2 die Kosten im Jahr für bis zu acht Wochen und 1.774 Euro insgesamt übernommen. Die gewählte Einrichtung muss dafür von der Pflegekasse anerkannt sein. Kurzzeitpflege und Verhinderungspflege sind auch kombinierbar. Außerdem können nicht ausgenutzte Mittel der Verhinderungspflege für die Kurzzeitpflege genutzt werden.
Es ist den pflegenden Angehörigen zu empfehlen, die entstehenden Kosten vor der Urlaubsplanung genau durchzurechnen. So müssen Unterkunft und Verpflegung in Einrichtungen der Kurzzeitpflege von der pflegebedürftigen Person selbst gezahlt werden.
Zu beachten ist auch, dass der Zuschuss der Pflegekasse sich nicht am Pflegegrad bemisst. Mit einem höheren Pflegegrad wird es in den Kurzzeitpflegeeinrichtungen oder bei einer ambulanten Pflege aber teurer. Das bedeutet also, je höher der Pflegegrad ist, desto weniger Tage kann man sich leisten, beziehungsweise umso mehr muss man zuzahlen.
Insgesamt sollte aber vor allem die Ersatzpflege rechtzeitig, möglichst 2 – 3 Monate vorher, organisiert werden, denn leider besteht kein Rechtsanspruch auf einen freien Kurzzeitpflegeplatz während einer geplanten Reise. Unterstützung bei der Suche eines planbaren Kurzzeitpflegeplatzes können Sie z.B. bei der Vermittlungsstelle des Landratsamtes Ludwigsburg erhalten.
(Kontakt: 07141 - 14469971 oder kurzzeitpflege@landkreis-ludwigsburg.de)
Wenn Sie Fragen zu Möglichkeiten und Kosten bei der Verhinderungspflege zu Hause haben, die sogenannte „stundenweise“ Verhinderungspflege durch einen Pflegedienst, wenden Sie sich gerne an unsere Sozialstation des Krankenpflegevereins in Tamm.
Mit herzlichen Grüßen von Vorstand und Leitung der Sozialstation