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Der Entlastungsbetrag ab Pflegestufe 1 bis zu 131 Euro pro Monat

Pro Monat steht pflegebedürftigen Menschen ab Pflegestufe 1 für sogenannte Entlastungsleistungen Geld zur Verfügung, z.B. für Hilfe beim Einkauf oder Unterstützung bei Behördengängen.

Bisher ungenutzte Beträge aus dem Jahr 2024 (je 125 Euro im Monat) könnten noch für Entlastungen bis zum 30. Juni 2025 genutzt werden. Seit Januar 2025 hat sich der Betrag sogar auf 131 Euro pro Monat erhöht.

Diese Geld für diese Entlastungsleistungen kann unterschiedlich eingesetzt werden. Die Angebote zur Unterstützung müssen eine nach dem jeweiligen Landesrecht in Baden-Württemberg anerkannte Hilfe sein, wie z.B. bei Hilfe im Haushalt.

 

Die monatlichen Beträge können auch angespart werden. Wenn also Beträge in einem Monat nicht voll ausgenutzt werden, können sie auf den Folgemonat übertragen werden. Sie eignen sich dann in Summe unter Umständen auch für die Abrechnung von Unterkunft und Verpflegung in der Tages- oder Kurzzeitpflege.

Die Rechnung kann dann bei der Pflegekasse eingereicht werden, zusammen mit der Aufforderung auf Rückerstattung der Kosten. Die Pflegekassen bieten dafür Musterschreiben an. Wenn dieses Schreiben von der zu pflegenden Person bei der Pflegekasse eingegangen ist, überweist die Pflegekasse das Geld.

Die Sozialstation, als Anbieter von Betreuungsleistungen, hat ihre diesbezüglichen  Angebote prüfen und anerkennen lassen. Damit übernimmt die Pflegekasse auch die anfallenden Kosten.

Bei Fragen zu dem Thema wenden Sie sich bitte an die Sozialstation in Tamm.

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