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Die Urlaubszeit steht bald an - Wie finden pflegende Angehörige einen Ferien-Ersatz?
Die Urlaubszeit steht bald an - Wie finden pflegende Angehörige einen Ferien-Ersatz?
Die Pflege von Angehörigen zu Hause kostet Kraft, daher sollten pflegende Angehörige auch gut auf ihre eigenen Bedürfnisse achten und, wenn möglich, Unterstützung annehmen.
Für viele Menschen ist gerade die Sommerzeit deren Reisezeit. Wer Angehörige zuhause pflegt, muss dabei nicht nur seine Reise buchen, sondern auch organisieren, wer in dieser Zeit die Pflege übernimmt.
Wenn man Urlaub von der Pflege nehmen will, können z. B. zwei Alternativen infrage kommen: die Verhinderungspflege oder die stationäre Kurzzeitpflege. Dabei sollte bei der Auswahl auch immer berücksichtigt werden, was die pflegebedürftige Person möchte.
Bei der Wahl der Verhinderungspflege können ambulante Pflegedienste, Ehrenamtliche, Nachbarn oder andere Angehörige einspringen. Die Pflegeversicherung übernimmt dafür ab Pflegegrad 2 die Kosten im Rahmen eines gemeinsamen Jahresbetrags für Verhinderungs- und Kurzzeitpflege von bis zu 3.539 Euro. Dieser Betrag gilt allerdings nur, wenn die Ersatzpflegepersonen nicht mit der pflegebedürftigen Person in einem Haushalt leben oder nah mit ihr verwandt oder verschwägert sind. Übernehmen beispielsweise Enkel oder Geschwister die Verhinderungspflege, gelten besondere Regelungen für die Kostenerstattung.
Auch für die stationäre Kurzzeitpflege stehen ab Pflegegrad 2 Leistungen aus dem gemeinsamen Jahresbetrag von bis zu 3.539 Euro zur Verfügung. Die gewählte Einrichtung muss dafür von der Pflegekasse zugelassen sein. Verhinderungs- und Kurzzeitpflege können flexibel miteinander kombiniert werden. Der gemeinsame Jahresbetrag kann je nach individuellem Bedarf für beide Leistungsarten genutzt werden.
Es ist pflegenden Angehörigen zu empfehlen, die entstehenden Kosten vor der Urlaubsplanung genau durchzurechnen. So müssen Unterkunft und Verpflegung in Einrichtungen der Kurzzeitpflege von der pflegebedürftigen Person selbst getragen werden.
Zu beachten ist auch, dass sich der Zuschuss der Pflegekasse nicht nach dem Pflegegrad richtet. Mit einem höheren Pflegegrad steigen jedoch häufig die tatsächlichen Pflegekosten in Kurzzeitpflegeeinrichtungen oder bei ambulanten Pflegediensten. Das bedeutet: Je höher der Pflegegrad ist, desto schneller kann der zur Verfügung stehende Leistungsbetrag ausgeschöpft sein beziehungsweise desto höher können die selbst zu tragenden Kosten ausfallen.
Insgesamt sollte aber vor allem die Ersatzpflege rechtzeitig, möglichst 2 – 3 Monate vorher, organisiert werden, denn leider besteht kein Rechtsanspruch auf einen freien Kurzzeitpflegeplatz während einer geplanten Reise. Unterstützung bei der Suche eines planbaren Kurzzeitpflegeplatzes können Sie z.B. bei der Vermittlungsstelle des Landratsamtes Ludwigsburg erhalten.
(Kontakt: 07141 - 14469971 oder kurzzeitpflege@landkreis-ludwigsburg.de)
Wenn Sie Fragen zu Möglichkeiten und Kosten bei der Verhinderungspflege zu Hause haben, die sogenannte „stundenweise“ Verhinderungspflege durch einen Pflegedienst, wenden Sie sich gerne an unsere Sozialstation des Krankenpflegevereins in Tamm.
Mit herzlichen Grüßen von Vorstand und Leitung der Sozialstation