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Wie werden Pflegegrade festgestellt, und welche gibt es?

Wenn man seinen häuslichen Alltag nicht mehr selbstständig erledigen kann, ist es sinnvoll, einen Pflegeantrag bei der Pflegekasse zu stellen. Ein anerkannter Pflegegrad hilft dann zum einen zu finanzieller Unterstützung und andererseits auch zum Zugang zu wichtigen Hilfen. Sind die entsprechenden Voraussetzungen für einen Pflegegrad gegeben, bekommt man Zugang zu Leistungen der Pflegeversicherung wie Pflegegeld bis hin zum Zuschuss für den Hausnotruf:

Wie bekommt man eine Einstufung zum Pflegegrad?

Zuallererst muss man bei seiner Pflegekasse einen Antrag auf Pflegeleistungen stellen. Bei der jeweiligen Krankenversicherung ist die zuständige Pflegekasse grundsätzlich angesiedelt.

Danach beauftragt die Pflegekasse z.B. den Medizinischen Dienst (MD) mit der Pflegebegutachtung. Deren Fachleute kündigen sich zu einem Hausbesuch an. IN der Wohnung der antragstellenden Person bewerten die Fachleute, ob und in welchem Umfang diese Person in ihrer Selbstständigkeit beeinträchtigt ist. Mit der betroffenen Person gehen die Fachleute dazu einen Fragenkatalog durch.

Abhängig von den Antworten auf die Fragen werden von dem Gutachter oder der Gutachterin entsprechende Punkte vergeben. Aus der zusammengerechneten Punktzahl ergibt sich die Einstufung in einen Pflegegrad. Der Gutachter oder die Gutachterin erstellt auf Basis der Ergebnisse aus der Befragung ein Gutachten, das an die Pflegekasse geht. Von der Pflegekasse kommt dann ein Bescheid, ob und welchen Pflegegrad die antragstellende Person hat und welche Leistungen bewilligt wurden.

Was sind nun die fünf Pflegegrade?

Grundsätzlich gilt, je höher der Pflegegrad, desto höher sind die Leistungen der Pflegekasse.

Pflegegrad 1 (12,5 bis unter 27 Punkte) ergibt sich bei geringen Beeinträchtigungen der Selbstständigkeit oder der Fähigkeiten.

Pflegegrad 2 (27 bis unter 47,5 Punkte ergibt sich bei erheblichen Beeinträchtigungen der Selbstständigkeit oder der Fähigkeiten.

Pflegegrad 3 (47,5 bis unter 70 Punkte) ergibt sich bei schweren Beeinträchtigungen der Selbstständigkeit oder der Fähigkeiten.

Pflegegrad 4 (70 bis unter 90 Punkte) ergibt sich bei schwersten Beeinträchtigungen der Selbstständigkeit oder der Fähigkeiten.

Pflegegrad 5 (90 bis 100 Punkte) ergibt sich bei schwersten Beeinträchtigungen der Selbstständigkeit oder der Fähigkeiten mit besonderen Anforderungen an die pflegerische Versorgung.

Auf jeden Fall empfiehlt der Krankenpflegeverein Tamm e.V., dass sich die antragstellende Person vor Antragstellung mit unserer Sozialstation in Verbindung setzt und sich unverbindlich beraten lässt.

Mit herzlichen Grüßen von Vorstand und Leitung der Sozialstation

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